Im Rahmen einer Mitgliedschaft sichten wir Ihre Unterlagen, ermitteln Ihre persönlichen Steuervorteile und schöpfen alle Zulagen und Förderungen für Sie aus.
Auch vertreten wir Ihre Interessen vor dem Finanzamt, der Familienkasse und den Finanzgerichten, und zwar:
Bei Einkünften aus:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten und Pensionen
- Unterhaltsleistungen
- Selbständige Einkünfte:
– bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
– steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.400,00 Euro
Wenn Einnahmen bei Einzelveranlagung 13.000,00 Euro und bei Zusammenveranlagung 26.000,00 Euro nicht übersteigen und nicht umsatzsteuerpflichtig sind, übernehmen wir zusätzlich:
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalvermögen
- Veräußerungsgeschäfte